Dieser Tatsache wird in Deutschland jedoch kaum Rechnung getragen, da es für einen reibungslosen Workflow im Unternehmen oft unerlässlich ist ein Schnelllauftor zu verbauen. Genehmigungen für Schnelllauftore in Fluchtwegen werden aktuell ausschließlich durch bauaufsichtliche Zustimmung im Einzelfall erteilt.
Laut der Deutschen Gesellschaft zur Unfallverhütung (DGUV), deren Träger die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sind, dürfen automatische Schiebetüren und Schnelllauftore (ausgenommen Feuer- und Rauchschutztüren und -tore) nur verwendet werden, wenn sie bei Ausfall der Energiezufuhr selbsttätig öffnen oder über eine manuelle Öffnungsmöglichkeit (Break-Out) verfügen.
Bei Ausfall der Kraftbetätigung müssen solche Tore jederzeit von Hand zu öffnen sein. Auch nach einem Ansprechen der Sicherheitseinrichtungen (z. B. Sensorleisten) muss die manuelle Öffnung der Tür ohne erheblichen Kraftaufwand möglich sein.
Die einzige rechtssichere Lösung auf dem Markt ist das Aliga Escape!
Unsere Innentür ALIGA-Escape hat die Baumusterprüfung der PFB – Prüfstelle für Bauelemente – bestanden und ist somit als geprüftes Bauprodukt für den Einsatz in Flucht- und Rettungswegen zugelassen.
Das ALIGA-Escape, eine klassische Tür mit integriertem Schnelllauftor, ist die Lösung für alle Einrichtungen mit Türen im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen im Innenbereich.
Regulär funktioniert das Tor wie ein automatisches Schnelllauftor und kann im Fall von Gefährdungen oder bei Stromausfall wie eine gewöhnliche Tür den Fluchtweg frei geben. Im Alltagsbetrieb öffnet sich der flexible Behang des Türblatts selbsttätig mit einer Geschwindigkeit von bis zu 2,5 m/s und ermöglicht so einen schnellen Personal- bzw. Warentransfer. Das Türblatt schließt nach einer definierten Offenhaltezeit mit bis zu 1,5 m/s automatisch.
Im Gegensatz zu anderen Toren oder Türen im Markt dürfen ALIGA-Escape Tore mit der Zulassung als geregeltes Bauprodukt entsprechend der LBO als Fluchttür in Rettungswegen betrieben werden. Ergänzend dazu ist das ALIGA-Escape nach DIN EN 179 geprüft und zertifiziert. Ohne die Diskussion um Auslegungsfragen erfüllt das Tor so alle erforderlichen Voraussetzungen für einen zuverlässigen Betrieb als Schnelllauftor in Flucht- und Rettungswegen.